Je nachdem in welchem Bundesland Sie tätig sind und für welchen öffentlichen Träger Sie Leistungen erbringen, benötigen Sie schon heute eine Software für die Erstellung einer XRechnung.

Auf Ebene des Bundes und bei Bundesbehörden hat die XRechnung bereits Einzug gehalten. Innerhalb der Bundesländer entscheiden diese wie sie die Einführung in ihrem Bundesland voranbringen. Dies hat zur Folge, dass sich das Prozedere sowie der Einführungstermin je nach Bundesland unterschiedlich gestaltet.

Zeitlicher Unterschied

So werden in Bayern in weniger als 7 Monaten die Ausnahmen bei Aufträgen unterhalb des Schwellenbetrag von 1.000 Euro, netto entfallen. Das genaue Datum ist der 18.04 2022. Bereits etwas früher schafft Baden-Württemberg die Ausnahmeregelung für kleinere Rechnungsbeträge ab. Hier ist es der Jahreswechsel mit dem 31.12.2021. Ganz anders in Bremen, hier gilt bereits heute für alle Rechnungsbeträge der Standard der XRechnung.

Mit der EU- Richtline 2014/55/EU wurden bereits im Jahr 2014 die Weichen für eine einheitliche und standardisierte Form einer elektronischen Rechnung beschlossen. Hiermit soll die Weiterverarbeitung der Rechnung, mit den diversen Bearbeitungsschritten vereinfacht werden. Über die mitgelieferten XML- Daten lässt sich die Freigabe der Zahlung, der Bezahlvorgang selbst sowie die Weitergabe der Daten an die Buchhaltung beschleunigen.

Wichtig bei der Verpflichtung zur XRechnung ist die Sicht des Empfängers, also der öffentlichen Hand. Unser Tipp: Erfragen Sie bereits bei der Auftragsannehme, ob die Rechnung im XRechnungsformat gestellt werden muss.

Um auch künftig für seine Leistung entlohnt zu werden, ist es wichtig einige Vorbereitungen zu treffen. Ihre Software muss geeignet sein, um eine XRechnung erstellen zu können, zudem benötigen Sie die Leitweg- ID Ihres Auftraggebers. Über diese Identifikationsnummer lässt sich der Zahlungsempfänger ermitteln, nachdem Sie Ihre Forderung über eine der beiden Rechnungseingangsplattformen hochgeladen haben.

Weitere Informationen zur XRechnung

Wer für die öffentliche Hand arbeitet und sich intensiver mit dem Thema der XRechnung beschäftigen möchte, kann sich in unserem Beitrag vom Oktober 2019 oder auf der Internetseite des Bundes einlesen. Zudem stehen wir Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung.

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