Bei meiner bisherigen beruflichen Tätigkeit habe ich die Erfahrung gemacht, dass bei den allermeisten Unternehmen das Thema der Nachfolge viel zu spät angepackt wird.
Wussten Sie, dass Ihre Hausbank bei der Erstellung Ihres Kreditrating unter dem Punkt „Soft- Facts“ das Thema Unternehmensnachfolge explizit bewertet?
Nicht nur die Frage: „Wer soll das Unternehmen einmal bekommen?“ – sondern in welchem Zustand bekommt er oder sie das Unternehmen ist von größter Wichtigkeit für alle Beteiligten. Es gibt 3 Möglichkeiten, was mit Ihrem Unternehmen passiert, wenn Sie es nicht mehr selbst führen:
- Ein Kind von Ihnen will es übernehmen,
- Sie verkaufen es an einen Fremden oder
- Sie lösen es auf.
Niemand würde jetzt an die dritte Möglichkeit zuerst denken, hierzu kann ich Ihnen aber nur sagen:
Beginnen Sie mit Ihren Hausaufgaben, damit es auch jemanden gibt der Ihr Unternehmen haben will!
Eine Unternehmensübergabe an Kinder oder einen Fremden will gut vorbereitet sein. Genau diese Vorbereitung macht den Unterschied, ob Sie die Unternehmensnachfolge erfolgreich umsetzen.
Die Vorbereitung muss auf mehreren Ebenen erfolgen:
- Wer soll das Unternehmen bekommen?
- Wie wertbeständig ist Ihr Produkt / Dienstleistung ohne Sie als Person?
- Wie aktuell ist die Kundenkartei?
- Welche Positionen stecken in der Bilanz?
- Welche (moralische) Verpflichtung habe Sie Ihren Mitarbeitern gegenüber?
- und und und
Ein wahres Damoklesschwert bei der Unternehmensnachfolge ist eine Pensionszusage. In den 80’ger und 90’ger wurde diese für den Geschäftsführer eingeräumt und bei einem Versicherungsunternehmen rückgedeckt. Heute stellt diese eine wahrhaft giftige Mischung dar.
Alle Details hier zu beschreiben ist viel zu umfangreich. Soviel aber dennoch: Bei der Zusage handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Verpflichtung zwischen der GmbH und Ihnen als Geschäftsführer. Für die Pensionszusage muss eine Rückstellung in der Bilanz gebildet werden.
Stellen Sie heute fest, dass die Zahlung aus der Versicherung nicht die Höhe Ihrer Zusage erreicht, muss das Unternehmen die Differenz ab dem Zeitpunkt Ihres Ruhestands aufbringen.
Wollen Sie Ihren Kindern diese Belastung mit auf dem Weg geben?
Ein Fremder würde hier vielleicht gleich die Segel streichen oder den Malus großzügig vom Kaufpreis abziehen.
Wer jetzt meint, dass die Pensionszusage einfach angepasst werden kann, der sollte die nächsten Sätze intensiv durchlesen. Eine Reduzierung der Zusage löst eine Reduzierung der Rückstellung aus, welche gewinnwirksam zu versteuern ist. Für Sie ganz persönlich bedeutet dies, dass Sie jeden Monat weniger zur Verfügung haben, als Sie bisher meinten.
Es gibt viele Dinge zu erledigen um eine Unternehmensnachfolge erfolgreich vorzunehmen!
Haben Sie weiteren Fragen zur Unternehmensnachfolge oder zu Ihren betrieblichen Abläufen, kommen Sie auf uns zu.
Im Rahmen einer Unternehmensberatung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.