Der Aufbau einer Rechnungsnummer ist komplexer als der einer Kundennummer. Sowohl das Finanzamt, als auch Ihre Kunden bestehen auf eine korrekte Rechnung. Das Finanzamt bezieht sich auf das Umsatzsteuergesetz.

Eine Rechnungsnummer muss laut § 14 (4) S. 1 Nr. 4 UStG wie folgt aufgebaut sein:
„Eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer).“

Grundsätzlich kann der Aufbau frei gewählt werden. Wir geben Ihnen jedoch den Rat, den Aufbau so einfach und nachvollziehbar wie möglich zu gestalten. Je einfacher der Aufbau ist, umso weniger Nachfragen gibt es vom Finanzamt.

Zunächst wollen wir einige Grundlagen erklären:

  • Rechnungsnummern müssen EINmalig sein.
  • Rechnungsnummern müssen nicht aufeinander folgen.
  • Rechnungen können jedes Jahr von neuem bei „1“ beginnen.
  • Rechnungsnummern können nicht nur aus Zahlen aufgebaut sein.

Eine unvollständige oder inkorrekte Rechnung müssen Rechnungsempfänger unter gewissen Voraussetzungen nicht bezahlen.

Somit empfehlen wir Ihnen, wichtige und komplexe Sachverhalte möglichst einfach zu lösen.

Aus einer laufenden Nummerierung lassen sich oft Rückschlüsse auf die Größe und den Umsatz des Unternehmens ableiten. Wer dies nicht möchte, kann den Nummernkreis anders aufbauen.

Wir unterstützen zum Beispiel dieses Format:
RE – Jahr Monat Tag – und eine laufende Nummerierung (welche individuell beginnen kann)

Daraus ergibt sich:
RE – 20190325 – 0001

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