Das Urteil des EuGH zur Arbeitszeiterfassung ist jetzt erst ein paar Stunden alt und schlägt schon kräftige Wellen. Kaum ein Verlag oder Nachrichtensender der nicht darüber berichtet.
Alle Veränderungen, welche das EuGH- Urteil zur Arbeitszeiterfassung mit sich bringt, sind zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht absehbar. Die Arbeitsrechtler unter den Anwälten werden noch viele Stunden damit verbringen, um die Tragweite des Urteils zu erfassen. Bis zur Urteilsbegründung, werden wir uns mit der Kernaussage des EuGH- Urteils befassen.
Es wird Veränderungen geben, welche die vermeintliche „Freizügigkeit“ in der Arbeitswelt betrifft. Es sollen alle Zeiten in denen gearbeitet wird, auch berücksichtigt werden. Das beinhaltet z.B. auch das Lesen der E- Mails von Zuhause aus. Wie das im Einzelfall umgesetzt wird ist noch offen.
Was schon jetzt sicher ist:
Die Erfassung der Arbeitszeit muss elektronisch erfolgen!
Das Führen von Stundenzetteln, egal in welcher Form gehört der Vergangenheit an. Im 21. Jahrhundert war das eh nicht mehr zeitgemäß. Außerdem hat die Berechnung der Arbeitszeitkonten Zeit gekostet.
Viel wichtiger war dem Gericht jedoch, dass die Arbeitszeiten der Mitarbeiter nicht „verloren“ gehen.
Das EuGH- Urteil steht mit den Vorgaben der Finanzbehörden, der GoBD im Einklang. Denn auch hier geht es um die Dokumentation der einzelnen Arbeitsschritte.
In unserer Handwerker Software bieten wir Ihnen ein kostenfreies, aber vor allem revisionssicheres Zeiterfassungstool.
Durch unsere mobile Applikation ist die Arbeitszeiterfassung ortsunabhängig möglich. Für die Applikation ist kein spezielles Endgerät erforderlich. Es kann über jedes Mobilfunkgerät darauf zugegriffen werden.
Die Funktion der Arbeitszeiterfassung ist Teil unserer Leistung und unterstützt Sie beim gesamten Angebots-, Auftrags- und Rechnungsprozess.
Kontaktieren Sie uns. Erfahren Sie, welche Arbeitsprozesse in der Handwerker Software dokumentiert sind. Das EuGH- Urteil und die Arbeitszeiterfassung ist nur eines von vielen.